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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Stand: 01.01.2010

Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehenden Bedingungen an. Andere Vereinbarungen sind für uns nur dann bindend, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Bestellers sind ungültig, soweit sie von unseren Bedingungen abweichen.

Die DER RIESE GmbH ("Anbieter") erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"). Sie haben auch für alle zukünftigen Geschäfte der Vertragsparteien Geltung.

 

1. Preisangebot

Die Preisangebote werden in EURO angegeben. Alle Preisangaben verstehen sich netto, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

2. Vertragsschluss

Die Darstellung unseres Angebotes in unseren jeweils aktuellen Prospekten oder Internetseiten stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Indem der Auftraggeber eine Bestellung an uns schickt, gibt er ein verbindliches Angebot ab. Wir behalten uns die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebots vor.
Der Antrag des Kunden auf Abschluss des beabsichtigten Vertrages besteht in der Übermittlung des Auftragsformulars per Telefax, auf dem Postweg oder online an den Anbieter. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme des Kundenantrags durch den Anbieter oder mit der ersten vom Anbieter vorgenommenen Erfüllungshandlung zustande.

 

3. Preise und Liefermengen

Die Preisangebote werden in Euro angegeben. Alle Preisangaben verstehen sich netto, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mehr- oder Minderlieferungen sind aus technischen Gründen unabänderlich. Eine Abweichung von bis zu 10% der bestellten Auflagenhöhe behalten wir uns in jedem Fall vor. Berechnet wird die tatsächliche gelieferte Stückzahl.

 

4. Zahlungsbedingungen

Die Rechnung wird von uns am Tage des Abgangs der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt. Sie ist zahlbar sofort und ohne Abzug. Bei Überschreitung dieses oder eines ggf. abweichend hiervon individuell vereinbarten Zahlungstermins tritt ohne weitere Mahnung Verzug ein (§ 286 Abs. 2 BGB). In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, neben ansonsten anfallenden Verzugskosten im Rahmen von § 288 BGB Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Verträgen mit Kaufleuten bzw. in allen sonstigen Fällen 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen, sofern der Auftragnehmer nicht einen höheren Verzugsschaden nachweist. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Wechselzahlungen bedürfen vorheriger Vereinbarung. Diskont-, Wechsel- und Einziehungskosten trägt der Auftraggeber. Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen sind ausgeschlossen.

Wird im Rahmen der Durchführung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers die Forderung auf eine Quote herabgesetzt, entfällt ein Anspruch auf evtl. vereinbarte Nachlässe. Der Auftragnehmer kann, wenn er über die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers eine ungünstige Auskunft (z.B. Creditreform) erhält, die der Auftraggeber nicht widerlegen kann, Vorauszahlung oder Stellung einer Sicherheit verlangen oder die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB erheben.

 

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks unser Eigentum. Sie darf vor voller Bezahlung oder vor Einlösung der dafür hingegebenen Schecks ohne unsere Zustimmung weder veräußert noch zur Sicherstellung übereignet werden.

 

6. Lieferung und Versand

Alle Lieferungen erfolgen ab Herstellungs- bzw. Versandort auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Versandart wird von uns gewählt, wenn bei Erteilung des Auftrages nicht andere Bestimmungen erlassen werden. Abweichungen von derartigen Vorschriften behalten wir uns auch dann vor, wenn nach unserer Meinung ein anderer Versandweg für den Kunden zweckmäßiger erscheint. Alle Sendungen werden unfrei verschickt, mit Ausnahme von Angebotsaktionen in denen eine kostenfreie Lieferung Bestandteil des Angebots ist sowie Postsendungen, deren Gebühren nach berechnet werden. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers bestellt.

 

7. Lieferzeit

Liefertermine gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Sie erlangen Verbindlichkeit erst durch unsere Erklärung in der Auftragsbestätigung. Wurde keine Lieferzeit vereinbart, so beginnt diese ab dem Tage der bei uns eingegangenen, schriftlichen Druckfreigabe durch den Auftraggeber; sie endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lieferwerk bzw. unser Unternehmen verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Für Überschreitung der Lieferzeit sind wir nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, verursacht werden.

Betriebsstörungen - sowohl im eigenen Betrieb wie in fremden, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind – verursacht durch Streik, Aussperrung, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen sowie alle Fälle höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder uns für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

 

8. Fotos, Druckunterlagen, Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet dafür, dass durch die Verwendung der von ihm vorgelegten oder nach seinen Angaben hergestellten Druckvorlagen nicht Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

Das Urheberrecht für von uns angefertigte Fotos bleibt bei uns. Repro- und Drucknegative, Druckplatten und Lithografien sowie andere Arbeitswerkzeuge bleiben unser Eigentum. Eine Auslieferungspflicht besteht für uns nicht. Wir sind berechtigt, Druck- und Arbeitsmuster für unsere Eigenwerbung zu nutzen bzw. Überschuss oder Ausschussdrucke als Muster anderen Firmen zur Verfügung zu stellen. Eine Nachahmung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte durch den Auftraggeber, insbesondere des geschützten Kalendariums, ist nicht zulässig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise (Impressum) auf die Urheberstellung hinzuweisen.

 

9. Korrekturabzüge

Die Korrekturabzüge werden auf unserem digitalen Lasersystem erstellt. Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreiferklärt und termingerecht zurückzugeben. Mit der Druckgenehmigung erteilt der Auftraggeber die Freigabe und damit Abnahme der Leistung als mangelfrei. Dies gilt nicht für Druckfehler, die erst im anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind. Erfolgt die Druckreiferklärung nicht bis zum von uns festgesetzten Termin, so wird die Druckgenehmigung als gegeben vorausgesetzt. In diesem Fall sind spätere Reklamationen ausgeschlossen.

 

10. Farbgenauigkeit und Toleranzen

Bei allen Aufträgen ist die von uns bestimmte Farbbalance nach der Europa-Skala ausschlaggebend. Eine Gewähr für 100%ige Farbgenauigkeit kann nicht übernommen werden. Dies gilt auch für Schneidetoleranzen von 0,5 - 1,5 mm, die aufgrund von produktionstechnischen Gründen vorkommen können. Abweichungen vom Original hinsichtlich Schärfe, Kontrast und Farbwiedergabe sind möglich und berechtigen nicht zur Reklamation.

 

11. Kunststoff-Einsiegelung

Die Kunststoff-Einsiegelung erfolgt außerhalb der Sichtkontrolle, daher kann der ursprüngliche Weißheitsgrad des Papiers nicht gewährleistet werden. Farbveränderungen sind technisch bedingt.

 

12. Beanstandungen

Die Ware muss vom Auftraggeber unverzüglich geprüft werden und Reklamationen sind innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Später eingehende Beanstandungen werden nicht anerkannt.

Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadensersatz verlangt werden. Wir haben das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetze Waren sind Eigentum des Auftragnehmers. Die Inhalte der von uns verwendeten Kalendarien und anderer Artikel zeigen den aktuellen Stand zum Zeitpunkt unseres Redaktionsschlusses. Dieser muss von uns aus technischen Gründen viele Monate vor der Produktion der Produkte gewählt werden. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für diese Daten übernommen werden. Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns verwandten Papiers, Kartons oder sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der Papier- und Pappenindustrie oder der sonst zuständigen Lieferindustrie für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf durch die Druktechnik bedingten Unterschieden zwischen Material und Auflage beruhen.

Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und der Abweichung der Farben sowie für die Beschaffenheit der Kaschierung haften wir nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren.

 

13. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist Münster. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien sich ergebenden Streitigkeiten, insbesondere über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Münster.